Direkt Pirat werden möchtest Du noch nicht, aber mit etwas Geld helfen willst Du schon? Da sagen wir natürlich auch nicht nein, und das Finanzamt gibt Dir die Hälfte Deiner Spende über die Steuererklärung zurück.
Wir freuen uns über jeden kleinen Betrag, den Du uns zukommen lässt! Und wenn die Beträge höher werden, denke daran, dass bei einer Spende bis einschließlich 300€ (neu seit 2021) dem Finanzamt Dein Kontoauszug als Nachweis für die Steuererklärung ausreicht. Bei Angabe von Name und Anschrift im Feld Verwendungszweck übersenden wir ab einem Betrag von 301 Euro eine formelle Zuwendungsbestätigung zur Einreichung beim Finanzamt.
Unser Schatzmeister nimmt natürlich auch gerne jederzeit Barspenden entgehen, bzw. sammelt diese bei unseren Treffen und Veranstaltungen über eine Spendenbox ein, in die man auch anonyme Spenden einwerfen kann.
Unsere Kontoverbindung:
Kontoinhaber: KV Schwalm-Eder Piratenpartei Deutschland
Konto: 2001 202 93
BLZ: 520 521 54
IBAN: DE69 5205 2154 0200 1202 93
BIC: HELADEF1MEG
Bank: Kreissparkasse Schwalm-Eder
Verwendungszweck: Spende für die Piraten Schwalm-Eder
Steuer-Tipp
Bis zu einer Höhe von 1650 Euro (3300 Euro bei Ehepaaren) pro Jahr können Mitgliedsbeiträge und Spenden an politische Parteien als Steuerermäßigung nach § 34g EStG geltend gemacht werden. Diese Steuerermäßigungen wirken sich zu fünfzig Prozent direkt steuermindernd aus. Das bedeutet, für jeden Euro Spende erhält man fünfzig Cent Steuerminderung. Hat man in einem Jahr mehr als 1650 Euro (3300 Euro bei Ehepaaren) an Mitgliedsbeiträgen und Spenden an politische Parteien bezahlt, kann man darüber hinaus gehende Spenden bis zu weiteren 1650 Euro (3300 Euro bei Ehepaaren) als Sonderausgaben nach § 10b EStG geltend machen. Sonderausgaben werden vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Wie viel man hier konkret spart, hängt vom eigenen Steuersatz ab. (Stand: 01/2021)